Warum das in Ihr Angebot gehört und nicht erst in die Rechnung
Der Kunde hat drei Angebote auf dem Tisch. Alle liegen ungefähr gleich. Auf einem steht unten: „Lohnanteil 3.200 Euro inkl. MwSt. Davon können Sie als Privatkunde bis zu 640 Euro von der Steuer abziehen.“ Welches Angebot fällt ihm auf?
Die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen kennen viele Kunden nur vom Hörensagen. Wer sie im Angebot schon ausrechnet, zeigt, dass er mitdenkt. Und er macht seinen Preis ein Stück leichter verdaulich, ohne einen Cent nachzulassen.
Dazu kommt: Fragt der Kunde erst nach der Rechnung nach der Aufteilung, schreiben Sie die Rechnung neu. Das ist Arbeit, die niemand bezahlt.
Was § 35a EStG regelt
§ 35a Abs. 3 EStG gibt Privatpersonen eine Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen in ihrem Haushalt. Abgezogen wird direkt von der Steuerschuld, nicht vom Einkommen. Das macht es für den Kunden spürbar.
Stand 2026 gilt: 20 Prozent der Arbeitskosten, höchstens 1.200 Euro im Jahr. Das wird bei 6.000 Euro Arbeitskosten erreicht. Für haushaltsnahe Dienstleistungen wie Gartenpflege oder Reinigung gibt es einen eigenen Topf nach Abs. 2 mit bis zu 4.000 Euro.
Für 2027 ist eine Kürzung geplant. Der Regierungsentwurf zum Einkommensteuerreformgesetz 2027 sieht 15 Prozent und höchstens 900 Euro vor. Beschlossen ist das nach unserem Stand vom Oktober 2026 noch nicht. Für den Kunden zählt das Jahr der Zahlung. Wer noch 2026 bezahlt, nutzt die alten Sätze.
Was zählt und was nicht
Begünstigt sind nur die Arbeitskosten. Material, Geräte und Waren sind ausgenommen. Die Umsatzsteuer auf den Lohn zählt mit, der Kunde rechnet also mit dem Bruttolohn.
| Zählt als Arbeitskosten | Zählt nicht |
|---|---|
| Lohn für Arbeitszeit, inkl. Umsatzsteuer | Material wie Farbe, Fliesen, Kabel, Armaturen |
| Anfahrt und Fahrtkosten | Geräte und Einbauteile, etwa Heizkessel oder Herd |
| Maschinenkosten, etwa für Gerüst oder Bagger | Neubau, also Arbeiten bis zur Fertigstellung des Hauses |
| Entsorgung als Nebenleistung der Arbeit | Öffentlich geförderte Maßnahmen, etwa mit KfW-Zuschuss |
| Reparatur, Wartung, Modernisierung im Haushalt | Barzahlung, auch mit Quittung |
Voraussetzungen beim Kunden
Damit der Kunde die Ermäßigung bekommt, muss einiges zusammenkommen. Sie können ihm dabei helfen, indem Sie es im Angebot kurz erwähnen.
- Die Arbeit findet in seinem Haushalt statt, dazu zählen auch Garten, Garage und Zufahrt
- Er hat eine Rechnung mit erkennbarem Lohnanteil
- Er zahlt per Überweisung, nicht bar
- Die Kosten sind keine Betriebsausgaben oder Werbungskosten, etwa bei einer vermieteten Wohnung
- Es gibt keine öffentliche Förderung für dieselbe Maßnahme
- Er nutzt nicht gleichzeitig die Förderung für energetische Sanierung nach § 35c EStG
So weisen Sie den Lohnanteil im Angebot aus
Es gibt zwei saubere Wege. Erstens: Jede Position bekommt eine Spalte für Lohn und eine für Material. Das ist genau, aber bei vielen Positionen unübersichtlich. Zweitens: Sie schreiben unter die Summe einen Block mit den Anteilen.
Für Privatkunden hat sich der zweite Weg bewährt, weil er kurz ist. Ein Beispiel für eine Badsanierung:
Summe netto 12.000 Euro, Umsatzsteuer 19 Prozent 2.280 Euro, Summe brutto 14.280 Euro. Darin enthalten Arbeitskosten inklusive Umsatzsteuer: 5.950 Euro. Hinweis: Als Privatkunde können Sie nach § 35a EStG 20 Prozent der Arbeitskosten von der Steuer abziehen, hier bis zu 1.190 Euro. Voraussetzung ist die Zahlung per Überweisung. Ob und in welcher Höhe sich das bei Ihnen auswirkt, klärt Ihr Steuerberater.
Wichtig: Rechnen Sie den Lohnanteil ehrlich. Das Finanzamt kann nachfragen. Ein künstlich hoher Lohnanteil schadet am Ende dem Kunden und Ihrem Ruf.
Und versprechen Sie nichts, was Sie nicht in der Hand haben. Ob der Kunde den Betrag voll ausschöpfen kann, hängt davon ab, wie viel Einkommensteuer er zahlt und welche Handwerkerrechnungen er im selben Jahr schon hatte. Wer schon 6.000 Euro Arbeitskosten für das Dach hatte, bekommt für Ihren Anstrich nichts mehr. Deshalb steht im Beispiel „bis zu“ und der Verweis auf den Steuerberater.
Was der Kunde spart: drei Beispiele
Kunden können mit Prozenten wenig anfangen. Mit Euro schon. Die Tabelle zeigt, was bei typischen Aufträgen herauskommen kann, gerechnet mit den Sätzen für 2026. Die Lohnanteile sind Beispielwerte.
| Auftrag | Gesamt brutto | Arbeitskosten brutto | Bis zu Steuerermäßigung |
|---|---|---|---|
| Wohnzimmer und Flur streichen | 2.400 € | 1.700 € | 340 € |
| Küche: neue Steckdosen und Stromkreis | 1.500 € | 900 € | 180 € |
| Badsanierung | 14.280 € | 5.950 € | 1.190 € |
| Dach neu eindecken | 28.000 € | 11.000 € | 1.200 € (Höchstbetrag) |
Häufige Fehler bei Handwerkern
Diese Punkte sorgen immer wieder für Rückfragen und neue Rechnungen.
- Lohnanteil nur netto angegeben, der Kunde braucht den Betrag inklusive Steuer
- Anfahrt in den Materialblock gerechnet, obwohl sie zu den Arbeitskosten zählt
- Barzahlung angenommen und quittiert, dann gibt es keine Steuerermäßigung
- Pauschalpreis ohne jede Aufteilung, der Kunde muss nachfragen
- Versprechen wie „Sie bekommen 20 Prozent zurück“, ohne Hinweis auf Voraussetzungen